Mit der Anmeldung in der Fechtabteilung ist man verpflichtet, nach und nach eigene Ausrüstung anzuschaffen. Dabei sind zunächst innerhalb des ersten halben Jahres eine Waffe (für die Jugend ein Florett), ein Fechthandschuh und ein Paar Fechtstrümpfe fällig.
Für die Probezeit sowie die Anfänge darüber hinaus kann Fechtausrüstung geliehen werden.
Nach Ablegen der Turnierreifeprüfung sollte die elektrische Ausrüstung (E-Waffe, Körperkabel, für das Florettfechten noch E-Weste und ab der B-Jugend E-Maske) vorhanden sein, damit Wettkämpfe mit dem eigenen Material bestritten werden können. Nach spätestens zwei Jahren sollte die gesamte eigene Ausrüstung (zusätzlich Fechthose, Fechtjacke, Plastron (Unterziehweste) und für die Mädchen ein Brustschutz) vorhanden sein, damit die Vereinsmaterialien in ausreichender Zahl den neuen Anfängern zur Verfügung stehen.
Im Falle der Bambinis ist in Bezug auf diese Regelungen mit den zuständigen Trainern Rücksprache zu halten.
Reparaturen
Unsere Materialwarte haben sich freundlicherweise dazu bereiterklärt, auch private elektronische Ausrüstung zu reparieren. Die benötigten Ersatzteile sind dabei nach Möglichkeit selbst zu stellen. Kleinteile können so lange der Vorrat reicht von uns gestellt werden, deren Kosten sind allerdings selbst zu tragen. Zusätzlich ist wohl eine Aufwandsentschädigung für die anfallende Arbeit angebracht.
In dieser Preisliste sind Vorschläge für Aufwandsentschädigungen, die sich an dem nötigen Aufwand orientieren, sowie Preise ausgewählter Kleinteile zu finden.